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Burak Unal

Marken- und Patentanmeldung in der Türkei

Anmeldung, Verfahrensführung und Rechtsdurchsetzung vor Turkpatent, von Anfang bis Ende betreut durch einen eingetragenen Marken- und Patentanwalt.

Verfasst und aktuell gehalten von Burak Unal, eingetragener türkischer Marken- und Patentanwalt (Marka ve Patent Vekili, Reg.-Nr. 1677 und 2900) und zugelassener Immobilienmakler (Emlak Danışmanı, Zulassung 3408704) in Istanbul.

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Die Türkei ist ein Land des Ersteinreicherprinzips. Das Recht folgt dem Anmeldetag, nicht dem Tag, an dem eine Marke erstmals im Markt benutzt wurde. Die praktische Frage lautet deshalb für die meisten Inhaber nicht, ob angemeldet werden soll, sondern wie schnell die Anmeldung eingereicht werden kann und wie sauber sie beim Eingang formuliert ist.

Ich vertrete Sie vor Turkpatent, dem türkischen Patent- und Markenamt, von der ersten Verfügbarkeitsrecherche bis zur Eintragung, zur Verlängerung und zu jedem Widerspruch auf dem Weg dorthin. Sie schildern die Sache einmal, auf Englisch, Türkisch oder Chinesisch, und erhalten den amtlichen Schriftverkehr übersetzt und erläutert zurück, mit einer Empfehlung zu jeder Frist.

Was ich bei Turkpatent anmelde

Vier eintragungsfähige Rechte liegen in der Türkei bei einem einzigen Amt, und die meisten Portfolios brauchen mehr als eines davon. Produktname und Logo sind Marken, der Mechanismus im Inneren kann ein Patent oder ein Gebrauchsmuster sein, und Form und Oberfläche sind ein eingetragenes Design.

  • Marken: Wortmarken, Bildmarken und Wort-Bild-Marken, geschützt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und unbegrenzt in Zehnjahresperioden verlängerbar
  • Patente: technische Erfindungen, geschützt bis zu zwanzig Jahre ab dem Anmeldetag, mit materieller Prüfung und Jahresgebühren
  • Gebrauchsmuster: schrittweise technische Verbesserungen, zehn Jahre geschützt, ein schnellerer und günstigerer Weg als das Patent, wo die Erfindung dafür in Betracht kommt
  • Designs: die Erscheinungsform eines Erzeugnisses, eingetragen für fünf Jahre und verlängerbar auf insgesamt fünfundzwanzig

Eine ausländische Marke in die Türkei bringen

Wenn Sie andernorts bereits eine Eintragung halten, führen zwei Wege in das türkische Register, und sie sind nicht austauschbar. Bevor ich einen empfehle, sehe ich mir an, wohin das Portfolio in den nächsten Jahren geht, denn der am ersten Tag günstigere Weg ist nicht immer der bei der ersten Verlängerung günstigere.

  • Eine nationale Anmeldung unmittelbar bei Turkpatent, schneller zu korrigieren und unabhängig von Ihrer Heimateintragung
  • Eine Benennung der Türkei über das Madrider System bei der WIPO, effizient für viele Länder gleichzeitig, aber fünf Jahre lang an die Basismarke gebunden
  • Eine Verfügbarkeitsrecherche vor beiden Wegen, damit ein kollidierendes älteres Recht auftaucht, solange das Verzeichnis noch umgeschrieben werden kann
  • Die Eintragung von Übertragungen, Lizenzen, Verschmelzungen und Adressänderungen, die eine Registereintragung Jahre später überhaupt erst durchsetzbar hält

Wie eine Anmeldung abläuft

  1. 01

    Recherche und Umfang

    Ich führe eine Verfügbarkeitsrecherche im türkischen Register durch, lese die Treffer gegen Ihren tatsächlichen Geschäftsplan und schlage die Klassen und die Formulierung des Verzeichnisses vor. Hier entsteht der größte Teil des Werts, und hier kostet eine übereilte Anmeldung später am meisten.

  2. 02

    Einreichung

    Ich reiche als Ihr bestellter Vertreter bei Turkpatent ein. Anmelder ohne Wohnsitz oder Geschäftsniederlassung in der Türkei müssen durch einen eingetragenen türkischen Anwalt vertreten werden, das ist also der Schritt, den Sie aus dem Ausland nicht selbst gehen können. Das Aktenzeichen erhalten Sie am Tag seiner Erteilung.

  3. 03

    Prüfung, Veröffentlichung und Widerspruch

    Turkpatent prüft die Anmeldung auf absolute Schutzhindernisse und veröffentlicht sie im amtlichen Blatt. Damit beginnt eine Frist von zwei Monaten, in der Dritte Widerspruch einlegen können. Kommt ein Widerspruch, verfasse und reiche ich die Erwiderung ein; bedroht umgekehrt eine fremde Anmeldung Ihre Interessen, lege ich den Widerspruch ein.

  4. 04

    Eintragung, Verlängerung und Überwachung

    Mit der Eintragung schicke ich Ihnen die Urkunde und den Verlängerungskalender. Ich führe die Fristenliste, erinnere Sie vor jedem Termin und übernehme Verlängerungen, Übertragungen und Registereintragungen, während sich Ihr Portfolio verändert.

Fragen zur Anmeldung in der Türkei

Muss ich in der Türkei eine Marke anmelden, wenn ich dort schon verkaufe?

In der Praxis ja. Die Türkei vergibt Rechte nach dem Ersteinreicherprinzip, weshalb eine benutzte, aber nicht eingetragene Marke von einem späteren Anmelder blockiert werden kann, der zuerst einreicht. Die Eintragung ist das, was Marktpräsenz in ein Recht verwandelt, das Sie durchsetzen, lizenzieren und übertragen können.

Wogegen kann Widerspruch eingelegt werden, und wie lange habe ich Zeit?

Eine Markenanmeldung wird nach der Prüfung im amtlichen Blatt veröffentlicht, und Dritte haben ab dieser Veröffentlichung zwei Monate für einen Widerspruch. Dieselbe Frist ist Ihr eigener Weg, eine kollidierende Anmeldung zu stoppen, weshalb eine Überwachung des Blattes mehr einbringt als sie kostet.

National anmelden oder über das Madrider System?

Das hängt davon ab, wo Sie sonst noch anmelden und wie stabil die Heimateintragung ist. Ein Bedarf für ein einziges Land ist als nationale Anmeldung bei Turkpatent meist sauberer; ein Portfolio, das gleichzeitig in mehrere Märkte geht, ist über Madrid meist günstiger, um den Preis einer fünfjährigen Abhängigkeit von der Basismarke. Den Vergleich erhalten Sie schriftlich, bevor irgendetwas eingereicht wird.

Offizielle Quellen

Schicken Sie mir die Marke, die Erfindung oder das Design

Eine kurze Nachricht mit dem, was Sie schützen wollen, und den Ländern, in denen Sie bereits Rechte halten, genügt. Ich melde mich mit Weg, Umfang und einem festen Angebot zurück, in der Regel innerhalb eines Werktags.

Ich antworte in der Regel innerhalb eines Werktags.